Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: So wird deine Seite barrierefrei.

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Webseiten, Apps und digitale Services, die sich an Endkunden richten (B2C), barrierefrei zugänglich sein. Unternehmen aus den verschiedensten Branchen stehen vor der Herausforderung, ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen. Doch was genau bedeutet „barrierefrei“ im digitalen Kontext? Welche Anforderungen stellt das BFSG an Unternehmen, und wie kann die Umsetzung gelingen?

Warum ist Barrierfreiheit im Web so wichtig?
Barrierefreiheit sorgt dafür, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, digitale Angebote nutzen können. In Deutschland leben rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen – das sind fast 10 % der Bevölkerung. Hierbei ist zu beachten, dass 85 % aller Behinderungen erst im Laufe des Lebens entstehen, etwa durch Krankheit oder Alter. Barriefreheit betrifft uns somit alle und gerade in einer Welt, in der immer mehr grundlegende Services wie z. B. Banking, weitestgehend online durchgeführt werden, ist es umso wichtiger potenzielle Hürden in der Benutzung abzubauen.
Was bedeutet Barrierefreiheit in Bezug auf digitale Anwendungen konkret?
Barrierefreie Webseiten und Apps sind so gestaltet, dass sie leicht lesbar, verständlich und bedienbar sind – für alle Nutzergruppen. Dazu gehören etwa klare Kontraste, gut strukturierte Inhalte, alternative Texte für Bilder und eine Navigation, die auch ohne Maus funktioniert. Technische Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) helfen Unternehmen, ihre digitalen Angebote entsprechend zu gestalten. Wer frühzeitig barrierefrei denkt, erreicht nicht nur mehr Menschen, sondern verbessert auch die Usability für alle.


Was sind die WCAG-Richtlinien?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Standards zur Barrierefreiheit im Internet. Sie definieren Anforderungen, damit Webseiten und Apps für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Die WCAG basieren auf vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Die für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland zugrundeliegende Norm EN 301 549 orientiert sich am WCAG 2.1 Standard. Die Einhaltung dieser Richtlinien verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Usability für alle. Zudem müssen betroffene Websites gemäß dem BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, die – ähnlich wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung – im Footer der Website platziert werden muss. Die WCAG sind in drei Stufen unterteilt – A, AA und AAA –, wobei AA als gängiger Standard für gesetzliche Vorgaben wie das BFSG gilt.
Stufe A:
Mindestanforderungen für die grundsätzliche Zugänglichkeit:
(Bilder haben beschreibende Alt-Texte, Formulare haben beschriftete Eingabefelder etc.)
Stufe AA:
Empfohlenes Standardniveau für eine gute Bedienung:
(Texte haben ausreichenden Kontrast, Die Website ist auf allen Geräten und bei Vergrößerung gut nutzbar etc.)
Stufe AAA:
Höchstnivau, das auch Menschen mit besonderen Einschränkungen berücksichtigt (schwer erreichbar):
(Textinhalte sind in einfacher Sprache verfügbar, Gebärdensprache für Videos, besonders gute Kontraste etc.)
Die wichtigsten Standards auf einen Blick
Webseiten müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Sinnesfähigkeiten, die Inhalte wahrnehmen können. Dazu gehören ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder und skalierbare Schriftgrößen.
Alle Funktionen müssen mit der Tastatur nutzbar sein, da nicht jeder eine Maus verwenden kann. Interaktive Elemente wie Links und Buttons sollten gut erkennbar und in logischer Reihenfolge erreichbar sein.
Texte und Funktionen sollten leicht verständlich sein. Das bedeutet klare Sprache, vorhersehbare Navigation und Hilfen wie Fehlerbeschreibungen in Formularen.
Webseiten müssen so programmiert sein, dass sie mit Screenreadern, Braillezeilen und anderen assistiven Technologien kompatibel sind. Dazu gehört ein sauberer Code und die Verwendung standardisierter HTML-Strukturen.

Wer und welche Anwendungen sind von dem Gesetz betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Dazu gehören Webseiten, Apps, Online-Shops, Banking-Plattformen, Streaming-Dienste, Ticketbuchungssysteme und digitale Kundenservices. Auch Hardware wie Geldautomaten, Selbstbedienungsterminals und E-Reader muss barrierefrei nutzbar sein. Besonders betroffen sind Branchen wie E-Commerce, Banken, Telekommunikation, Verkehr und digitale Medien. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den WCAG-2.1-Standards (mindestens Stufe AA) entsprechen. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind von der Pflicht ausgenommen.
Warum jetzt aktiv werden?
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, wenn sie sich an Endkunden (B2C) richten. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wirtschaftliche Chance: Rund 87 Millionen Menschen in der EU leben mit einer langfristigen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung – eine riesige Zielgruppe, die oft auf digitale Hürden stößt. Gleichzeitig profitieren alle Nutzer von besseren, klar strukturierten und zugänglichen Webseiten, die eine optimierte User Experience bieten. Unternehmen, die frühzeitig investieren, sind zudem zukunftssicher aufgestellt, denn Barrierefreiheit könnte schon bald auch für den B2B-Bereich relevant werden. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, vermeidet Engpässe und sichert sich Wettbewerbsvorteile.
